Aufgrund der Inzidenzzahlen in Offenbach wurden Eltern / Erziehungsberechtigte schon vor Ostern darum gebeten zu prüfen, ob sie ihre Kinder im Zeitfenster der schulischen Osterferien zu Hause betreuen können und damit, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
Es handelte sich dabei um kein Betretungsverbot. Auch wurde kein Nachweis (z.B. Berufstätigkeit) benötigt. Der Aufruf entsprach im Inhalt dem des Landes, der bis 21. Februar 2021 gegolten hat.
Nun wurde aus dem Aufruf kurzfristig ein Betretungsverbot, legitimiert durch eine Allgemeinverfügung des Verwaltungsstabs der Stadt Offenbach. Diese Allgemeinverfügung wird am 12. April 2021 wirksam und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2021. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Zugang haben für diese Zeit nur noch Kinder, deren Eltern in bestimmten Berufsgruppen tätig sind bzw. sogenannte Härtefälle.
Falls Sie die Elternbriefe der Stadt noch nicht gelesen haben:
Folgendes Formular ist von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen:
Für Härtefälle ist dieses Formular notwendig:
Eltern, deren Kinder aktuell kein Zutritt in die Einrichtung haben, möchten wir über die Möglichkeit informieren, dass der Gesetzgeber für das Jahr 2021 beschlossen hat, dass jedem Elternteil bei einer Kita- oder Schulschließung 20 Tage zur Verfügung stehen. Sie erhalten 90% Kinderkrankengeldhöhe (Nettogehalt). Dies gilt auch Eltern im Homeoffice.
Ihr Arbeitgeber muss bescheinigen, dass aus schwerwiegenden Gründen diese Tage aktuell nicht genommen werden können.
Die Kita stellt für die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Kitaschließung und die aktuelle Notbetreuungslage (Systemrelevanz) aus.
Hier können Sie zu diesem Thema weiterlesen.
Wenn Sie in den Osterferien im Ausland waren, lesen Sie sich bitte folgendes Formular durch.