Ab vorraussichtlich dem 07.06.21 bis zum Beginn der Sommerferien werden Testungen auf SARS-CoV-2 in allen Kitas und Krabbelstuben nun auch für Kinder angeboten. Die Tests sind ein Angebot, keine Pflicht und es bedarf der Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Das auszufüllende Formular ist weiter unten im Download zu finden.
Für Offenbach wurden zwei Anbieter gefunden, die eine sogenannte „Pool-Testung“ in den Einrichtungen durchführen können. Die Pool-Testung wurde bereits in mehreren Städten und Gemeinden umgesetzt, mit durchweg positiven Rückmeldungen. Der Vorteil liegt vor allem in der kindgerechten Probeentnahme, welche ohne Fachkenntnisse und großen Aufwand durchgeführt werden kann.
Das konkrete Verfahren der sogenannten Pool Testung ist wie folgt geplant:
Die Entnahme der Proben erfolgt an einem Tag pro Woche (geplant ist Montag oder Dienstag) in der Kita (z.B. im gemeinsamen Morgenkreis, Frühstück etc.). Die Kinder lutschen 30 Sekunden lang an einem Tupfer wie an einem Lolli („Lolli-Methode“), der währenddessen von dem/der Erzieher/in festgehalten wird. Der Tupfer wird anschließend in ein Röhrchen gesteckt, in dem alle Tupfer einer Kita-Gruppe gesammelt werden. Das Röhrchen wird dann verschlossen und mit dem Namen der Kita-Gruppe beschriftet. Anschließend werden alle Röhrchen einer Kita abgeholt und in das testende Labor gebracht. Im Labor werden zunächst alle Tupfer-Proben in einem Röhrchen als ein Pool in derselben PCR-Reaktion getestet.
Fällt das Ergebnis negativ aus, bedeutet dies, dass keines der Kinder dieser Gruppe infiziert ist.
Fällt das Ergebnis positiv aus, muss der Pool „aufgelöst“ werden, weil mindestens eine der Personen des positiven Pools mit SARS-CoV-2 infiziert ist. In diesem Fall bleiben die Kinder der entsprechenden Kita-Gruppe am nächsten Tag zu Hause bzw. werden zu einer weiteren Gruppentestung eingeladen. Die Ergebnisse der PCR-Reaktionen der einzelnen Proben werden der Kita sowie dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Infizierte Kinder müssen zu Hause in Isolation bleiben. Über alle weiteren Quarantäne- und Kontaktnachverfolgungsmaßnahmen informiert das Gesundheitsamt.
Wenn Sie möchten, dass ihr Kind getestet wird, dann müssen Sie das Formular ausfüllen und in der Einrichtung abgeben.