Liebe Familien,
ab dem 04.04.2022 entfallen einige Regeln an die wir uns seit 2020 haben gewöhnen müssen.
Dazu gehört z.B. die Quarantänepflicht und die Verpflichtung zum Vorlegen eines qualifizierten Testnachweises für den Fall, dass Ihr Kind Kontaktperson einer positiv getesteten Person gewesen ist.
Das bedeutet in einfachen Worten: Wer krank ist bleibt zuhause, der Rest kann in die Kita.
In den nächsten Wochen werden wir Sie trotzdem darüber informieren, wenn Ihr Kind Kontaktperson gewesen ist. Zusätzlich möchten wir Sie darum bitten, in einem solchen Fall Ihr Kind mit einem Selbsttest bzw. in einem Testzentrum testen zu lassen, bevor Sie es wieder in unsere Kita bringen.
Diese Vorsichtsmaßnahmen helfen uns einerseits gesund zu bleiben und auf der anderen Seite den Betrieb leichter aufrecht erhalten zu können.
Die Maskenpflicht für externe Personen wie Handwerker*innen, Lieferant*innen etc. bleibt bestehen.
Bei Eltern verfahren wir bei diesem Thema vorerst übergangsweise abhängig von den Rahmenbedingungen unserer einzelnen Einrichtungen. Sprechen Sie hier bitte mit den Teams vor Ort.
Vielen Dank!